AGB | OFRAG AG

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Ersatzteile und Zubehör

    1. Geltungsbereich/Allgemeines

    Jeder Kunde der OFRAG Vertriebsgesellschaft (nachstehend OFRAG) anerkennt mit seiner Bestellung von Ersatzteilen und Zubehör die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. OFRAG behält sich vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn und soweit sie von OFRAG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

    2. Kontakt

    Adresse:

    OFRAG Vertriebsgesellschaft
    Hübelacherstrasse 1
    5242 Lupfig

    E-Mail: etverkauf@ofrag.ch

    Öffnungszeiten: Mo-Fr. 08.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00 Uhr

    3. Bestellungen

    Online-Shop

    Bestellungen bis 16.00 Uhr werden noch am selben Tag verarbeitet und bei Warenverfügbarkeit ausgeliefert. Später eintreffende Bestellungen werden am Folgetag bearbeitet.

    Telefonisch

    Mo-Fr 09.30 bis 11.30 und 13.30 bis 15.30 Uhr

    4. Warenabholungen in Lupfig

    Bestellungen, die vom Kunden abgeholt werden, müssen mindestens 2 Stunden im Voraus telefonisch (056 202 00 30) oder schriftlich per E-Mail etverkauf@ofrag.ch mit Angabe der vollständigen Artikelnummern bei der OFRAG eingehen.

    Bestellungen, welche noch am selben Tag abgeholt werden, haben bis spätestens 14.30 Uhr zu erfolgen. Bestellungen nach 14.30 Uhr sind am Folgetag ab 09.00 Uhr abholbereit.

    5. Versand- und Verpackungskosten

    Paket Economy CHF 08.00
    Paket Priority CHF 10.00
    Samstagszustellung CHF 13.50
    Express (Mond) CHF 20.00
    Express (Same Day) CHF 50.00
    Sperrgut ECO/PRIO CHF 20.00
    Nachnahme CHF 15.00
    Verpackungskosten CHF 04.50

     

    Lieferungen mit einem Warenwert ab CHF 100.00 (exklusiv Mehrwertsteuer) erfolgen portofrei.

    Für Kleinaufträge mit einem Warenwert unter CHF 50.00 (exklusiv Mehrwertsteuer) wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.00 pro Auftrag in Rechnung gestellt. Rückstandslieferungen erfolgen porto- und zuschlagsfrei.

    6. Preise

    Die Preise sind freibleibend und gelten - wenn nichts anderes angegeben ist -ab Lupfig exklusiv Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. OFRAG behält sich insbesondere vor, Preise aufgrund von höheren Einstandspreisen, Frachtkosten, geänderten Devisenkursen, Zöllen etc. sowie von unvorhergesehenen Ereignissen jederzeit anzupassen.

    Die unverbindlichen Verkaufspreisempfehlungen (UVP) sind in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer angegeben. Endverkaufspreise sind unverbindlich. Die Händler sind bei der Festlegung der Endverkaufspreise und in ihrer Preispolitik frei.

     

    7. Liefertermine/Lieferfristen

    Angaben zu Lieferterminen und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferungen erfolgen jeweils nach Massgabe der herstellerseitigen Lieferfähigkeit. Die OFRAG ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Schadenersatzforderungen bei allfälligen Lieferverzögerungen oder gänzlich unterbliebenen Lieferungen sind ausgeschlossen. Lieferverzögerungen führen nicht zu einer Annullation der Bestellung.

    8. Zahlungskonditionen

    Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne jeglichen Abzug zahlbar. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der OFRAG.

    Bei Zahlungsverzug ist die OFRAG berechtigt, dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung zu setzen und bei deren unbenütztem Ablauf entweder vom Vertrag zurückzutreten oder weiterhin die Zahlung des Kaufpreises zu verlangen. Bei Zahlungsverzug behält sich die OFRAG vor, für die administrativen Aufwände eine Gebühr von bis zu CHF 50.00. sowie Verzugszinsen von 5 % p.a. in Rechnung zu stellen. Verschlechtert sich die finanzielle Lage des Käufers oder ist dieser in Zahlungsverzug, behält sich OFRAG ausserdem vor, Waren nur noch per Nachnahme zu liefern, Vorauskasse zu verlangen oder weitere Lieferungen gänzlich auszusetzen.

    9. Dokumentenversand

    Dokumente wie Rechnungen, Bestätigungen von Gutschriften, Lieferscheine etc. stehen dem Kunden ausschliesslich in elektronischer Form zur Verfügung und können von ihm über den Online-Shop abgerufen werden. Es erfolgt keine Zustellung auf postalischem Weg und/oder per E-Mail.

    10. Transportschäden

    Transportschäden müssen direkt und umgehend beim anliefernden Spediteur oder Transportunternehmen reklamiert werden. Die OFRAG übernimmt keine Haftung für Transportschäden.

    11. Beanstandungen und Mängelrügen

    Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt mit aller Sorgfalt bezüglich Menge, Dimension und Qualität zu prüfen und spätestens innert acht Tagen alle Beanstandungen und Mängel der OFRAG schriftlich per E-Mail an etverkauf@ofrag.ch zu melden. Unterlässt er dies, gelten die Lieferung und Leistung als genehmigt.

    12. Gewährleistung und Garantie

    Nachweisbar mangelhafte Ware tauscht die OFRAG gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware kostenlos aus oder schreibt den Rechnungsbetrag gut - dies nach Wahl und den jeweils zustehenden Möglichkeiten der OFRAG. Wandelung und Minderung durch den Käufer sind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche wie solche auf Schadenersatz und solche, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sei es für direkten oder indirekten Schaden (wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, entgangener Gewinn etc.) und für sonstige dem Käufer entstandene Aufwendungen werden ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleibt eine Haftung für Schäden, die durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

    Eine Garantie für gelieferte Ware wird von der OFRAG so weit übernommen, als sie vom Vorlieferanten geleistet wird.

    Die Garantiezeit für Ersatzteile und Zubehör, die von OFRAG verkauft werden, beträgt 1 Jahr. Die Garantie auf Ersatzteilen und Zubehör, die innerhalb der Garantiezeit ersetzt oder repariert wurden, verlängert die Garantie des Fahrzeuges und der übrigen Komponenten nicht. Sie erlischt in jedem Fall 2 Jahre nach dem Kauf bzw. der Inbetriebnahme des Fahrzeuges.

    Teile und Komponenten, die von OFRAG verkauft werden, die innerhalb der Garantiezeit Material- oder Produktionsfehler aufweisen und eine einwandfreie Funktion beeinträchtigen, werden instandgesetzt oder durch einwandfreie Komponenten derselben Qualitätsklasse ersetzt. Ist ein gleichwertiger Ersatz nicht möglich, behält sich OFRAG vor, ohne Aufpreis eine passende Alternativ-Komponente zu liefern. Bei allfälligen Rückvergütungen werden Gutschriften erstellt. Es erfolgen keine Barauszahlungen.

    Schäden an Ersatzteilen und Zubehör die von OFRAG verkauft werden, die durch Sturz, unsachgemässen Gebrauch, Renneinsätze, mangelhafte Lagerung, ausbleibende Pflege oder durch die Verwendung von Fremdteilen entstanden sind, begründen keinen Garantieanspruch. Schäden, die durch gebrauchsübliche Abnutzung entstanden sind (z.B. Bremsbeläge, Kupplungsscheiben, Dichtungen, Reifen, Schläuche, Batterien, Ketten, Lampen, Sitzbank, Aufzählung nicht abschliessend), die durch Nichtbeachten der Einbau- bzw. Gebrauchs- und Wartungsanweisungen des Fabrikanten entstanden sind sowie Folgeschäden, die durch den andauernden Gebrauch von beschädigten Komponenten verursacht oder durch mangelhafte Prüfung ausgelöst wurden, sind von jeglicher Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.

    13. Retouren aus Falschlieferungen oder Fehlbestellungen

    Waren aus Falschlieferungen oder Fehlbestellungen sind innert 30 Tagen ab Faktura-Datum zu retournieren.

    Der Antrag für Retouren ist über den Online-Shop abzuwickeln. Die Rechnungskopie ist der Rücksendung beizulegen.

    Folgende Lieferungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen:

    • Werksbestellungen oder speziell für Sie bestellte Ersatzteile und Zubehör
    • Rücklieferungen der Ware über 30 Tage nach Faktura Datum
    • Elektrische und/oder Komponenten mit elektronischen Bauteilen
    • Unvollständige, gebrauchte, schmutzige und/oder defekte Artikel
    • Rücksendungen mit beschädigter oder verschmutzter Originalverpackung
    • Artikel, die zu Testzwecken verbaut werden und dadurch Verschleissspuren aufweisen
    • Outlet- und Liquidationsartikel
    • Pflichtwerkzeug

    Bei Nichtbeachten der vorstehenden Bestimmungen zu den Warenretouren behält sich die OFRAG eine portopflichtige Rücksendung der Ware an den Kunden vor.

    OFRAG weist darauf hin, dass die fachgerechte Entsorgung von Akkus aus Elektrofahrzeugen, für die keine Garantieansprüche bestehen, Sache des Kunden ist, da die OFRAG auf diese Artikel keine vorgezogene Recyclinggebühr erhebt.

    14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Die Rechtsbeziehung zwischen der OFRAG und dem Kunden untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.

    Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz der OFRAG. Zuständig sind die am Sitz der OFRAG zuständigen Gerichte in Brugg AG. Die OFRAG hat indessen auch das Recht, die Gerichte am Sitz des Kunden anzurufen.