Private Anfragen | OFRAG AG

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Private Anfragen

  • Diese Seite betrifft den Privat-Import eines gebrauchten Motorrades oder Rollers der Marke Piaggio, Vespa, Gilera, Aprilia oder Moto Guzzi in die Schweiz.

    Du hast zum Beispiel im Ausland eine alte Vespa entdeckt und möchtest diese in die Schweiz importieren und in Verkehr setzen?

    Wir empfehlen dir, vor der Einfuhr einige Punkte genau abzuklären.

  • Du hast Fragen zum privaten Import oder allgemeine technische Fragen?
    Dann ruf uns unter der Nummer 0900 774 828 an. (CHF 2.25/Minute)

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Importkategorien gibt es?

    Die schweizerischen Einfuhrbestimmungen unterscheiden zwischen Privatimporten, Übersiedlungsgut oder Erbschaften.
    Wir empfehlen dir, vor der Einfuhr abzuklären, in welche Kategorie dein Import fällt.

    • Bei Privatimporten: Webseiten der kantonalen Strassenverkehrsämter (STVA)
    • Bei Übersiedlungsgut oder Erbschaften: Zollbehörden, für Übersiedlungsgut oder Erbschaften ist eine erleichterte Zulassung möglich.
  • Welche Dokumente werden benötigt?

    Für die Einfuhr deines Fahrzeugs benötigst du folgende Dokumente:

    • Kaufbeleg
    • Fahrzeugpapiere
    • Allfälliger Nachweis für Übersiedlungsgut oder Erbschaft

    Beim Grenzübertritt stellt dir das Zollamt nach Vorlage dieser Dokumente einen Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) aus.

  • Wie ist der Ablauf der Fahrzeugzulassung?

    Für die Zulassung deines Fahrzeugs ist das kantonale Strassenverkehrsamt (STVA) zuständig.
    Du kannst einen Vorführtermin beantragen, wenn das Fahrzeug technisch in Ordnung ist und du folgende Dokumente vorweisen kannst:

    • Prüfungsbericht Form.13.20 A mit Zollstempel
    • Fahrzeugausweis oder Betriebserlaubnis
    • Übereinstimmungserklärung des Importeurs mit dem schweizerischen Typenschein

    Hinweis: Bei fehlenden Fahrzeugpapieren wird ggf. eine Bestätigung der lokalen Behörde betreffend Hinterlegung des Nummernschildes verlangt.

    Die Entscheidung über die Zulassung obliegt dem Strassenverkehrsamt. 
    Die Zulassung kann von uns nicht garantiert werden und im Falle einer Ablehnung durch das Strassenverkehrsamt erfolgt keine Rückerstattung unserer Aufwände.

  • Wie erhalte ich eine Übereinstimmungserklärung?

    Als Generalimporteur ist die OFRAG Vertriebsgesellschaft berechtigt, die Übereinstimmungserklärungen für die Fahrzeuge der Marken Piaggio, Vespa, Gilera, Aprilia und Moto Guzzi, die privat in die Schweiz eingeführt werden, auszustellen.

    Wünschst du eine Übereinstimmungserklärung für dein Fahrzeug, bitten wir dich um folgende Angaben und Dokumente:

    • Kopien der Fahrzeugdokumente
    • Bei fehlenden oder mangelhaften Fahrzeugdokumenten benötigen wir die Rahmen- und Motornummer, Angaben zur montierten Bereifung sowie diverse Fotos des Fahrzeugs (Gesamtansicht und Detailaufnahmen).

    Diese Angaben sind über das untenstehende Formular einzureichen.
    Für allfällige Fragen steht dir die *kostenpflichtige Telefonnummer 0900 774 828 zur Verfügung. *CHF 2.25 pro Minute

    Sind die Voraussetzungen für die Inverkehrsetzung in der Schweiz erfüllt, erhaltest du von uns innert nützlicher Frist eine schriftliche Mitteilung. Anschliessend senden wir dir gegen Vorauszahlung die Übereinstimmungserklärung für dein Fahrzeug zu.

  • Wie erhalte ich ein COC (Certificate of Conformity)?
    • Anfragen zur Bestellung des Komformitätszertifikat (COC) für Fahrzeuge aus der Schweiz (Import durch Ofrag) sind ab dem Jahrgang 2018 unter Vorbehalt erhältlich.
    • Für Fahrzeuge ab Baujahr 2017 und älter sowie für Fahrzeuge aus dem Ausland wende dich bitte direkt an den Hersteller: Documentation's Request Form (piaggiogroup.com)
  • Kann ich Mofas importieren?

    Mofas die aus dem Ausland importiert werden, können in der Schweiz nicht zugelassen werden.
    Im Ausland gelten andere Normen als in der Schweiz. Deshalb können wir für ausländische Mofas leider keine Bestätigungen ausstellen.

  • Wie kann ich bei einem Fahrzeug eine Kategorieänderung vornehmen?

    Kategorieänderungen von:

    • 11 kW auf Offen und umgekehrt
    • 25 kW / 35 kW auf offen und umgekehrt
    • 45 km/h auf offen und umgekehrt

    Sämtliche Bestätigungen, Auskünfte und Ausführungen erfolgen ausschliesslich über den Fachhandel.

  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
    Was Kosten in CHF
    Übereinstimmungserklärung 479.00
    Anfertigung Herstellerschild 88.00
    Konformitätszertifikate (nur für Export) 479.00
    Gebühren Zollbehörden direkt abzuklären
    Gebühren kantonales Strassenverkehrsamt direkt abzuklären
    Gebühren für ein vom Strassenverkehrsamt allfällig gefordertes Echtheitszertifikat (FIVA Card) direkt abzuklären
    Kosten für eine allfällige technische Instandstellung direkt abzuklären

    Die Rechnung muss im Voraus bezahlt werden.
    Die aufgeführten Preise sind gültig ab 01.01.2021, Preisänderungen sind jederzeit und ohne Vorankündigung möglich.

     

  • Was ist beim Export zu beachten?
    • Wenn du bei deinem Wegzug ins Ausland dein Fahrzeug mitnehmen möchtest, benötigst du für die Wiedereinlösung in den meisten Ländern einen Nachweis.
    • Für Fahrzeuge mit europäischer Gesamtgenehmigung ab Baujahr 2000, können wir vom Hersteller ein Konformitätszertifikat anfordern (COC).
    • Für Fahrzeuge vor Baujahr 2000, für die es nur nationale Genehmigungen gibt, empfehlen wir dir eine Vorabklärung bei den Behörden am neuen Wohnort.
  • Wo finde ich die Fahrgestell- / Auspuff- / Motornummer?

    Die Position der Fahrgestellnummer, der Motornummer und der Auspuffnummer kann bei jedem Fahrzeug unterschiedlich sein. Normalerweise sind diese Nummern immer auf dem entsprechenden Bauteil eingraviert/aufgedruckt. Wenn du diese Nummer nicht finden kannst, wende dich bitte bei deinem Händler.